Rechtsprechung
   BVerwG, 27.06.1961 - I C 134.59   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1961,3285
BVerwG, 27.06.1961 - I C 134.59 (https://dejure.org/1961,3285)
BVerwG, Entscheidung vom 27.06.1961 - I C 134.59 (https://dejure.org/1961,3285)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Juni 1961 - I C 134.59 (https://dejure.org/1961,3285)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1961,3285) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Gewährung einer Geldleistung als Ausgleich für Land gemäß § 44 Abs. 3 S. 2 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)

Kurzfassungen/Presse

  • ArgeLandentwicklung (Leitsatz)

    Flurbereinigungsgericht; Änderungsbefugnis

    Enthalten in der kostenlosen behördlichen Rechtsprechungsdatenbank RzF, welche zunächst heruntergeladen und installiert werden muß.

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 13.01.1959 - I C 155.58

    Beanstandung einer Zuteilung in einem Flurbereinigungsverfahrens nach dem

    Auszug aus BVerwG, 27.06.1961 - I C 134.59
    Der Senat hat im Urteil vom 13. Januar 1959 (BVerwGE 8, 95 [BVerwG 13.01.1959 - I C 155/58]) ausgesprochen, daß eine Geldleistung als Ausgleich für Land gemäß § 44 Abs. 3 Satz 2 FlurbG nur dann gerechtfertigt ist, wenn und soweit die bei der Gestaltung des Bereinigungsgebietes zu wahrenden Interessen der Mehrheit der Beteiligten an einer zweckvollen Flurbereinigung eine andere Lösung nicht zulassen oder erheblich erschweren.
  • BVerwG, 08.11.1973 - V C 17.72

    Heranziehung zu Beiträgen für ein Flurbereinigungsverfahren

    Dagegen darf das Gericht nicht ein bei ihm anhängiges Verfahren zum Anlaß nehmen, von sich aus sonstige Regelungen des Flurbereinigungsplans, die sich als rechts- oder zweckwidrig erweisen, zum Nachteil des Klägers zu korrigieren (vgl. auch BVerwG, Urteile vom 27. Juni 1961 - BVerwG I C 112.59 - [RdL 1961, 273] und BVerwG I C 134.59).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht