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BVerwG, 27.06.1961 - I C 134.59 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtmäßigkeit der Gewährung einer Geldleistung als Ausgleich für Land gemäß § 44 Abs. 3 S. 2 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)
Kurzfassungen/Presse
- ArgeLandentwicklung (Leitsatz)
Flurbereinigungsgericht; Änderungsbefugnis
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Verfahrensgang
- OVG Rheinland-Pfalz, 16.10.1958 - 3 C 22/57
- BVerwG, 20.07.1959 - I B 94.59
- BVerwG, 27.06.1961 - I C 134.59
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 13.01.1959 - I C 155.58
Beanstandung einer Zuteilung in einem Flurbereinigungsverfahrens nach dem …
Auszug aus BVerwG, 27.06.1961 - I C 134.59
Der Senat hat im Urteil vom 13. Januar 1959 (BVerwGE 8, 95 [BVerwG 13.01.1959 - I C 155/58]) ausgesprochen, daß eine Geldleistung als Ausgleich für Land gemäß § 44 Abs. 3 Satz 2 FlurbG nur dann gerechtfertigt ist, wenn und soweit die bei der Gestaltung des Bereinigungsgebietes zu wahrenden Interessen der Mehrheit der Beteiligten an einer zweckvollen Flurbereinigung eine andere Lösung nicht zulassen oder erheblich erschweren.
- BVerwG, 08.11.1973 - V C 17.72
Heranziehung zu Beiträgen für ein Flurbereinigungsverfahren
Dagegen darf das Gericht nicht ein bei ihm anhängiges Verfahren zum Anlaß nehmen, von sich aus sonstige Regelungen des Flurbereinigungsplans, die sich als rechts- oder zweckwidrig erweisen, zum Nachteil des Klägers zu korrigieren (vgl. auch BVerwG, Urteile vom 27. Juni 1961 - BVerwG I C 112.59 - [RdL 1961, 273] und BVerwG I C 134.59).